ELTIFs, Evergreens, Privatanleger – der Markt im August 2026 und zwei kritischere Betrachtungen
Der „ELTIF“ ist das EU-Flaggschiff der Idee, die Anleger-Basis für Private Marktes auf Privatanleger auszuweiten. In den USA gibt es diese Tendenz, die manchmal unter dem Label „Demokratisierung“ beworben wird, schon lange, sie ist dort auch weiter fortgeschritten. In Kontinentaleuropa sind solche Bestrebungen jüngeren Datums, die EU verband sie dann auch noch gleich mit dem Motiv, Kapital für nachhaltige Projekte insbesondere im Infrastruktur-Bereich einzusammeln. Nach sehr schleppendem Start scheint die Reform der Regulierungsstandards im Jahr 2024, der Übergang zum sogenannten ELTIF-2.0-Regime, eine deutlich kräftigere Dynamik im Hinblick auf die Zahl der Produkte, der Anbieter, des gesamten Anlagevolumens bewirkt zu haben.
Die „Herausforderungen“, die eine Einbindung von Privatanlegern mit sich bringt, sind aber nach wie vor erheblich und nicht leicht zu bewältigen. Das prognostizierte auch Philipp Bunnenberg vom Bundesverband Alternative Investments (BAI) bereits vor anderthalb Jahren in einem Private-Banker-Interview.
Wir schauen im Folgenden auf zwei neuere Fachbeiträge zu diesem Thema, die ein wenig auf die marketinggetriebene Euphorie-Bremse treten: Der eine ist von Sina Nennstiel vom BAI, der andere von Ludovic Phalippou, Finanzwissenschaftler an der University of Oxford.
Zunächst geben wir jedoch einen kurzen Überblick über die jüngste Marktentwicklung auf Basis des von Scope am 26.8.26 veröffentlichten Marktupdates „ELTIF-Markt wächst weiter“.
Der ELTIF-Markt im August 2026
Scope gibt die Zahl der aktuell auf dem europäischen Markt aktiven ELTIFs mit 315 an. In den ersten sieben Monaten 2026 sind demzufolge 49 ELTIFs neu aufgelegt geworden. Im gleichen Zeitraum des Vorjahres seien es rund 70 ELTIFs gewesen, im gesamten Vorjahr 114.
Von diesen 49 ELTIFs entfielen allein 21 auf Private Debt, 11 auf Private Equity und 8 auf Infrastruktur. Seit Einführung des ELTIF-Regimes seien 35 Prozent der aufgelegten Produkte auf Private Debt (111), 28 Prozent auf Private Equity (89) und 16 Prozent auf Infrastruktur (52) entfallen.
Scope ermittelte auch, wie sich das Verhältnis von geschlossener Fondsstruktur zu Evergreen-Strukturen, die regelmäßige Zeichnungen und bedingte Rückgabemöglichkeiten für Anleger vorsehen, in jüngster Zeit verändert hat. Von den 49 neuen ELTIFs seien – soweit entsprechende Informationen vorliegen – mindestens 26 als Evergreen-Struktur konzipiert worden und 14 als geschlossene Fonds. Insgesamt nehme die Bedeutung dieser Evergreen-Strukturen zu, was Scope als verstärkte Ausrichtung an den Privatanleger-Präferenzen deutet.
Offenbar legten auch immer mehr Asset Manager ELTIFs auf, die bisher in diesem Bereich nicht aktiv waren. Scope schreibt: „Insgesamt haben 147 Asset Manager seit Einführung des ELTIF-Regimes im Jahr 2015 mindestens einen ELTIF aufgelegt. Allein 2025 traten 57 neue Anbieter in den Markt ein, nachdem 33 Asset Manager im Jahr 2024 erstmals einen ELTIF lanciert hatten. Im laufenden Jahr sind bislang weitere 17 Marktteilnehmer hinzugekommen.“
Eine Hülle, verschiedene Kerne
Sina Nennstiel vom BAI hat in dem Artikel „Der ELTIF 2.0: Zwischen Evergreen-Hype und
vertrieblicher Realität“ – der im BAI-Newsletter II/2026 mit dem Schwerpunktthema „ELTIF, open-ended / evergreen Private-Markets-Strategien, semiliquide Anlageformen“ erschienen ist – einige Probleme angesprochen, die sich durch eine Öffnung für Privatanleger ergeben. Grundlegend geht es dabei um das Verhältnis von Hülle und Kern.
Zunächst merkt Nennstiel an, dass im ELTIF-Bereich die Bedeutung professioneller und semiprofessioneller Investoren ungebrochen sei, die über ELTIFs spezielle Strategien umsetzten. Für diese etablierten Investoren stellt sich das Hülle-Kern-Problem so nicht, weil sie die „Kerne“ – oder ihren „Kern“ – sehr gut kennen.
Für Privatanleger suggeriere indessen die Homogenität der ELTIF-Hülle häufig, dass auch die heterogenen Kerne – Private Equity, Infrastruktur, Immobilien, Private Debt usw. – homogen seien. Das sei aber grundlegend falsch.
Nennstiel fordert deshalb: „Berater müssen nicht nur die Struktur des ELTIFs verstehen, sondern auch die zugrunde liegenden Anlageklassen und deren spezifische Risiken.“ Das müssen die Berater darüber hinaus auch den Privatkunden gegenüber verständlich kommunizieren können.
Denn in der Regel bestehen bei Privatanleger erhebliche und häufig sehr grundsätzliche Wissensdefizite gegenüber diesen „Alternativen“ Anlageklassen. Privatanleger sind in der Regel an öffentliche Märkte und die dortige Liquidität gewöhnt; sie neigen deshalb dazu, die dabei entwickelten Intuitionen auf ELTIFs zu übertragen.
Das könnte auch und gerade bei sogenannten Evergreen-Produkten zu Missverständnissen und Falscherwartungen führen. Denn in diesem Fall ummanteln semiliquide bzw. bedingt liquide Hüllen einen nach wie vor illiquiden Kern. Diese Ummantelung ist nicht umsonst, da sie die Illiquidität des Kerns nicht dispensiert, sondern selber eine begrenzte Federung zur Verfügung stellt.
Nennstiel fordert, dass Privatanleger über die Chancen und Risiken von Illiquidität und die bedingte Liquidität von Evergreen-Produkte besser aufgeklärt werden müssen, gerade auch für den Stressfall. In der Sprache der Tiefenpsychologie könnte man auch sagen: Keine „Illiquiditätsverdrängung“, auch und gerade im Vertrieb nicht.
Ein weiteres Problem sieht Nennstiel in möglichen Reputationsrisiken durch Übergeneralisierung an: Denn es bestehe die Gefahr, dass Probleme bei einzelnen Produkten oder Anlageklassen schnell auf ELTIFs verallgemeinert werden und so die gesamte Kategorie „beschädigt“ werde.
Nennstiel sieht mit ELTIF 2.0 zwar die Rahmenbedingungen für eine gezielte Öffnung für Privatanleger als gegeben. Dennoch sei ein langfristiger Erfolg aufgrund eines bei den genannten Punkten bisher noch defizitären Vertriebs nicht garantiert. Das A und das O sei das Verständnis der ELTIF-Produkte und -Strategien, ihrer Grenzen und ihrer Chancen – sowohl bei Beratern als auch bei Anlegern.
Retail-Wende erst noch herbeizuklagen?
Einer der kritischsten akademischen Beobachter von nichtliquiden Anlagen wie auch der Expansion in den Retailbereich ist Ludovic Phalippou von der University of Oxford. In seinem im Januar 2026 veröffentlichten Papier “Private Equity’s Retail Turn: Anatomy of a Mis-selling Risk” geht er auf Probleme dieser Retail-Hinwendung ein, die es nicht nur in der EU in Gestalt von ELTIFs, sondern auch in Großbritannien mit dem Long Term Asset Funds (LTAF) und schon lange in den USA mit Interval Funds, Tender Offer Funds und nicht börsennotierte REITs oder Business Development Companies (BDCs) gibt.
Phalippou hat empirisch intensiv zu Performancemaßen insbesondere im Private-Equity-Segment geforscht und dabei gefunden, dass dieses nach Abzug von Gebühren nicht systematisch besser abschneidet als Aktien, wenngleich die interne Streuung erheblich ist. Das widerspiegle sich aber nicht in der öffentlichen Wahrnehmung: Gerade Privatanleger ließen sich häufig von den Angaben der Anbieter zu Missverständnissen verleiten. Vor allem neigten Kleinanleger häufig dazu, den im Private-Equity-Bereich gängigen internen Zinsfuß (Internal Rate of Return, IRR) direkt mit Renditen auf öffentlichen Märkten zu vergleichen – was sachlich falsch ist. Das kann insofern fatal sein, als der IRR oftmals deutlich über den auf öffentlichen Märkten erzielen Renditen liegen. Zwar werde der IRR in der Regel korrekt ausgewiesen, wenn aber in Marketingmitteilungen Diagramme mit dem IRR neben Indizes für börsennotierte Aktien präsentiert würden, seien Missverständnisse vorprogrammiert. Phalippou fordert daher für Privatanleger Transparenz und Standardisierung der Performance-Berichterstattung sowie Aufklärung über die Bedeutung und die Grenzen des IRR. Ob das mit ELTIF 2.0 schon ausreichend gut umgesetzt ist, ist fraglich – wofür die kritischen Ausführungen von BaFin-Präsident Mark Branson bei der Jahrespressekonferenz am 12. Mai 2026 und die daran sich anschließenden Diskussionen sprechen.
Ein weiterer Aspekt, den Phalippou hervorhebt, sind verzerrte Bewertungen im Zusammenhang mit dem Nettoinventarwert, was er an US-Fällen exemplifiziert. Bei klassischen geschlossenen Partnerschaften seien NAVs periodische buchhalterische Schätzungen mit geringen unmittelbaren Auswirkungen. Bei offenen Anlageprodukten für Privatanleger erfolgten hingegen Einstiege, Ausstiege und Gebührenberechnungen auf Basis der NAVs, was zur Folge habe, dass sich selbst geringfügige Bewertungsänderungen sofort auf die Liquidität auswirkten. Bei zu hoch angesetzten NAVs seien auch die Gebühren überhöht und bei Zeichnung von Anteilen durch neue Anleger erfolge eine Vermögensverlagerung zugunsten der anderen Anleger.Dadurch lasse sich der Bewertungsspielraum häufig für Vermögensverschiebungen nutzen, was wiederum mit dem Verbraucherschutz kollidieren könne.
Phalippou kritisiert zudem die Intransparenz der Kosten für Privatanleger. Das klassische Gebührenmodell für Verwaltung und Erfolg bestehe auf Fondsebene weiterhin fort, werde aber durch die Öffnung für Kleinanleger um zusätzliche Kostenkomponenten etwa für Vertrieb, Plattformnutzung oder Platzierung ergänzt. Das schmälere den Spielraum der Anlegerrendite weiter erheblich, während Retailkunden in der Regel die komplexen Kostenstrukturen nicht vollständig durchschauen.
Phalippou prognostiziert – vermutlich vor allem im Hinblick auf die USA, wo das Rechtssystem ein massiver Katalysator für strukturellen Wandel sein kann – mit der Retail-Wende zugleich eine Zunahme von Klagen. Das werde insbesondere in Bezug auf nachprüfbare, quantitative Größen (IRR-Angaben, Preisbildung auf Basis des NAV, Gebührenstruktur) erfolgen.
Phalippou glaubt jedoch, dass der Rechtshebel der Retail-Wende weiteren Schub verleiht, weil über diesen die Märkte bzw. Anbieter sich gehorsamer und hurtiger an die Erfordernisse des Kundenschutzes anpassen.