Autor: Jens Frank
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Festverzinslich und zweckorientiert: Fixed Income als eigenständige Anlageklasse für Stiftungen

Rund 25.000 rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts verwalten in Deutschland ein Gesamtvermögen von über 100 Milliarden Euro. Für sie steht die Kapitalanlage unter einer doppelten Vorgabe: Erträge müssen verlässlich fließen, weil der Stiftungszweck davon abhängt, zugleich soll das Vermögen dauerhaft erhalten bleiben. Mit der Rückkehr positiver Realzinsen kann Fixed Income wieder eine eigenständige Rolle in der strategischen Anlagepolitik übernehmen.

Von Jens Franck, Partner und Leiter Portfoliomanagement nordIX AG, Hamburg

Die Kapitalanlage einer Stiftung folgt einer anderen Logik als die Vermögensverwaltung privater Haushalte. Im Zentrum steht die dauerhafte Finanzierung des satzungsgemäßen Zwecks, etwa gemeinnützige Förderarbeit, Wissenschaft oder kulturelle Projekte. Daraus ergibt sich ein Primat der Planbarkeit: Ein Portfolio, das auf lange Sicht attraktive Durchschnittsrenditen erwarten lässt, in schwachen Marktphasen aber keine ausreichenden Ausschüttungen ermöglicht, verfehlt die institutionelle Kernanforderung. Mit der seit Juli 2023 in Kraft getretenen Reform des Stiftungszivilrechts ist zudem die Trennung zwischen Grundstockvermögen und sonstigem Vermögen ausdrücklich geregelt. Das Grundstockvermögen unterliegt dem Erhaltungsgebot, während sonstiges Vermögen flexibler eingesetzt werden kann. Für die strategische Anlagepolitik bedeutet das: Festverzinsliche Strategien mit klar definiertem Risikoprofil können im Grundstock eine tragende Rolle spielen, während Aktien oder alternative Anlagen vor allem dort ergänzen, wo höhere Risikobudgets satzungsgemäß vertretbar sind.

Auch die Business Judgement Rule zur Begrenzung der Haftungsgefahr für Mitglieder von Stiftungsorganen bei unternehmerischen Entscheidungen verlangt keine risikofreien Entscheidungen, sondern nachweislich informierte. Stiftungsorgane müssen auf angemessener Informationsbasis handeln, Alternativen abwägen und ihre Überlegungen dokumentieren. Diese Anforderungen machen Transparenz und Berechenbarkeit der eingesetzten Instrumente zur Voraussetzung angemessener Vermögensverwaltung.

Fixed Income schafft planbare Zahlungsströme

In der Nullzinsphase erfüllten Anleihen diese Aufgabe kaum noch. Viele Stiftungen wichen auf aktienlastige Multi-Asset-Konzepte aus, obwohl deren Schwankungsbreite nur begrenzt zum regelmäßigen Ausschüttungsbedarf passte. Die Zinswende hat die Verhältnisse verändert. Im Investment-Grade-Bereich sind heute Renditen bis zu vier Prozent erreichbar; in ausgewählten Segmenten wie Nachranganleihen europäischer Banken und Versicherungen liegen die Renditepotenziale bonitätsabhängig zwischen fünf und sechs Prozent, sofern die zusätzlichen Risiken bewusst gesteuert werden. Damit besteht erstmals seit Jahren wieder die Möglichkeit, aus einer reinen Rentenallokation aufgrund guter laufender Zinseinnahmen eine tragfähige Ausschüttungsbasis aufzubauen. Zugleich bleibt die reale Kapitalerhaltung im Blick: Fixed Income schafft planbare Zahlungsströme, während wachstumsorientierte Anlageklassen wie Aktien über längere Zeiträume zur Inflationskompensation und dem Ausbau des Grundstockvermögens beitragen können.

Das eigentliche Potenzial liegt nicht allein im Renditeniveau, sondern in der Frage, wie diese Anlageklasse geführt wird. Wer Anleihen nur als defensiven Puffer in einem gemischten Portfolio hält, nutzt ihre strukturellen Vorzüge nur eingeschränkt. Eine eigenständige Rentenstrategie mit definierten Zielen, eigenem Risikorahmen und eigener Liquiditätsplanung erlaubt es, Laufzeiten, Bonitätsprofile und Zahlungsströme präzise auf den Bedarf der Organisation abzustimmen. Für Stiftungen, die regelmäßig Mittel zur Zweckerfüllung bereitstellen müssen, ist diese Abstimmung eine operative Notwendigkeit.

Risikomanagement als Kern der Stiftungsstrategie

Festverzinsliche Portfolios verlangen eine konsequente Trennung der wesentlichen Risikodimensionen. Zins-, Bonitäts-, Währungs- und Liquiditätsrisiko müssen einzeln gesteuert und nachvollziehbar begrenzt werden. Auf der Zinsseite werden Laufzeiten und Duration in einem Korridor gehalten, der zur Risikotragfähigkeit der Stiftung und zur Struktur der Verpflichtungen passt. Kurzläufer und Liquiditätsreserven sichern planbare Ausschüttungen, während längere Laufzeiten Ertragsniveaus über die Zeit festschreiben können. Rating-Untergrenzen, Emittenten- und Sektorobergrenzen sowie definierte Quoten für Non-Investment-Grade- oder Nachrangtitel verhindern, dass einzelne Fehlentwicklungen die Ausschüttungsfähigkeit des Gesamtportfolios gefährden. Fremdwährungsanleihen sollten nur eingesetzt werden, wenn Wechselkursrisiken systematisch begrenzt oder abgesichert werden, damit Währungsschwankungen die Zweckfinanzierung nicht dominieren. Eine solche Steuerung sollte in einer schriftlichen Anlagerichtlinie verankert sein. Sie definiert zulässige Anlageklassen, Rating-Untergrenzen, Laufzeiten, Duration, Liquiditätsvorgaben, Fremdwährungsregeln und Nachhaltigkeitskriterien. Damit entsteht ein konsistenter Rahmen, auf den sich Stiftungsverantwortliche stützen können.

Nachhaltigkeitskriterien als Teil einer ordnungsgemäßen Kapitalanlage

Ein professionell geführtes Fixed-Income-Mandat erfüllt zugleich Governance-Anforderungen, die für Stiftungsorgane an Gewicht gewinnen. Es trennt zwischen Vermögensverwaltung und Verwahrung, arbeitet mit unabhängigen Depotbanken und verzichtet auf Kickbacks oder Quersubventionierungen. Jede Transaktion wird im Reporting offengelegt, sodass Entscheidungen gegenüber Aufsicht und Gremien nachvollziehbar bleiben. Die Kosten mandatsbezogener Modelle liegen je nach Volumen häufig unter einem Prozent pro Jahr und können Research, Monitoring, Reporting und den Zugang zu institutioneller Marktinfrastruktur abbilden.

Für viele Stiftungen gehören Nachhaltigkeitskriterien inzwischen ebenfalls zur ordnungsgemäßen Kapitalanlage. Ein eigenständig geführtes Rentenmandat kann diese Vorgaben systematisch integrieren, etwa über Ausschlusslisten, Best-in-Class-Ansätze oder gezielte Allokationen in Green, Social und Sustainability-Linked Bonds. Transparente ESG-Kriterien und ein entsprechendes Reporting erhöhen die Legitimität der Kapitalanlage gegenüber Gremien, Aufsicht und Öffentlichkeit und helfen, Reputationsrisiken zu vermeiden. Die Leistung einer eigenständigen Rentenstrategie zeigt sich im Zusammenspiel aus Ertrag, Planbarkeit und Kontrolle. Cashflow-Matching schafft eine Grundlage für planbare Ausschüttungen: Kupons und Fälligkeiten lassen sich auf den Mittelbedarf der Organisation abstimmen, sodass Auszahlungszeitpunkte besser abgedeckt werden. Parallel stabilisiert Fixed Income das Gesamtportfolio gegenüber der typischerweise höheren Schwankung von Aktienanlagen, die für den realen Vermögenserhalt über lange Zeiträume weiterhin ihren Platz behalten.

Ein institutionell geprägter Ansatz verstärkt diesen Effekt. Eine Rentenstrategie mit eigenem Kreditresearch, Zugang zu Neuemissionen, professioneller Handelsinfrastruktur und transparentem Reporting bietet Stiftungen eine Marktinfrastruktur, die sonst häufig großen institutionellen Investoren vorbehalten ist. Fixed Income gewinnt damit für Stiftungen und gemeinnützige Organisationen die Funktion zurück, die festverzinsliche Anlagen klassischerweise hatten: ein steuerbarer, transparenter Ertragsbaustein, der die laufende Finanzierung des Stiftungszwecks unterstützt und den Anforderungen an Kapitalerhalt, Governance und Dokumentation gerecht wird.

Jens Franck ist Partner und Leiter des Portfoliomanagements der Hamburger Fixed Income-Boutique nordIX AG. Das Haus bietet mit „nordIX Private Wealth“ eine individuell steuerbare Fixed-Income-Vermögensverwaltung für anspruchsvolle Anleger und ihre Berater an. https://nord-ix.com

Autor: Jens Frank

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